Rechtliches · Annex zur AVV

Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)

Stand: 21. Mai 2026 · Version 1.0 · Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO zum Schutz personenbezogener Daten im Voice-Agent-Dienst. Dieses Dokument ist verbindlicher Annex zum Auftragsverarbeitungsvertrag in der jeweils zum Vertragsschluss gültigen Fassung.

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Präambel und Geltungsbereich

Dieses Dokument beschreibt die technischen und organisatorischen Maßnahmen, mit denen Lucid AI Labs (Fabian Ilg, Markt Nittendorf) als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau gemäß Art. 32 Abs. 1 DSGVO gewährleistet. Geltungsbereich: der KI-Telefonagent-Dienst („Voice Agent") sowie alle dafür betriebenen Datenverarbeitungssysteme (Anwendung, Datenbank, Telefonie-Brücke, Klinik-Dashboard).

Die Maßnahmen werden mindestens einmal jährlich überprüft und nach Bedarf an den Stand der Technik, die Implementierungskosten und das konkrete Risikoprofil angepasst (Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO). Wesentliche Änderungen werden den Verantwortlichen mit 30 Tagen Vorlauf in Textform mitgeteilt.

1. Vertraulichkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

1.1 Pseudonymisierung und Verschlüsselung (lit. a)

  • Transport-Verschlüsselung: Sämtlicher Datenverkehr zwischen Anrufer, Telefonie-Brücke, Anwendung, Datenbank und Klinik-Dashboard ist mit TLS 1.3 (Mindestversion 1.2, alte Suiten deaktiviert) gesichert. HSTS mit max-age=31536000; includeSubDomains; preload ist auf allen öffentlichen Subdomains aktiv.
  • Datenbank-Verschlüsselung: Transkripte, Termin-Datensätze und Klinik-Konfiguration liegen in PostgreSQL auf Hetzner (Falkenstein) mit voller Festplattenverschlüsselung (LUKS / dm-crypt, AES-256-XTS) auf dem darunterliegenden Block-Storage. Datenbank-Backups werden zusätzlich mit AES-256 verschlüsselt, bevor sie offsite repliziert werden.
  • Anwendungs-Geheimnisse: API-Schlüssel von Anrufern, Klinik-Authentifizierungs-Token und externe Provider-Keys werden ausschließlich in Postgres-Secrets-Tabellen mit symmetrischer Verschlüsselung (libsodium) gespeichert; sie sind weder in Logs noch in der Frontend-Anwendung sichtbar.
  • Pseudonymisierung: Anrufer-Identifikatoren in internen Logs werden gegen rotierende Pseudonymschlüssel ersetzt. Verkehrsmetadaten (Zeitstempel, Dauer, Eskalations-Status) liegen nach 12 Monaten ausschließlich anonymisiert vor.

1.2 Zutrittskontrolle (physischer Zutritt)

  • Anwendungs- und Datenbank-Server stehen ausschließlich in den Hetzner-Rechenzentren Falkenstein und Nürnberg. Hetzner ist nach ISO/IEC 27001 zertifiziert und betreibt Mehrfaktor-Zutrittskontrolle (Kartenleser, biometrische Identifizierung, 24/7-Bewachung, Videoüberwachung). Hetzner-Compliance-Nachweise: hetzner.com/de/unternehmen/zertifizierung.
  • Lucid AI Labs hält keine eigenen On-Premise-Server mit Klinik-Daten. Entwicklungs-Laptops enthalten keine produktiven Patientendaten.

1.3 Zugangskontrolle (Systemzugang)

  • Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) ist auf allen administrativen Konten zwingend: Hetzner Cloud Console, GitHub (Code), Vercel (Deployment), Supabase-Studio, Cloudflare (DNS/R2), E-Mail-Konten.
  • SSH-Zugriff auf Produktionsserver ausschließlich über Ed25519-Schlüssel; Passwort-Login ist deaktiviert. SSH-Port nicht auf 22; fail2ban aktiv.
  • Klinik-Dashboard: Anmeldung über Supabase-Auth mit erzwungener MFA für Praxis-Admin-Rollen. Sessions laufen nach 12 Stunden Inaktivität ab.
  • Datenbank-Direktzugriff (Port 5432) ist firewall-gesperrt; Zugriff erfolgt ausschließlich über die Anwendungs-API oder, für Wartung, über einen /pg/query-Endpunkt mit Service-Role-Bearer-Token (Single-Token, in Postgres-Secrets gespeichert, rotierbar).

1.4 Zugriffskontrolle (Datenzugriff)

  • Mandantentrennung: Jede Klinik ist ein separater Tenant. Klinik-spezifische Daten (Transkripte, Termine, Konfiguration) sind durch Postgres Row-Level-Security (RLS) getrennt. Eine Klinik kann unter keinen Umständen Daten einer anderen Klinik einsehen.
  • Least-Privilege-Prinzip: Anwendungs-API-Rollen haben pro Endpunkt nur die minimal nötigen Rechte. Anonymer Zugriff ist auf öffentliche Endpunkte beschränkt; jede Datenoperation prüft die Klinik-ID gegen die Session.
  • Service-Role-Key (umgeht RLS) wird ausschließlich aus dem Server-Backend genutzt; er ist nicht im Frontend-Bundle, niemals im Browser-Speicher und nicht im Git-Repository.
  • Audit-Logging: Sicherheitsrelevante Operationen (Anmeldung, Datenzugriff, Konfigurationsänderung, Daten-Export) werden in einer separaten audit_log-Tabelle mit unveränderlichem Append-Only-Schreibmodus dokumentiert. Aufbewahrung: 24 Monate.

1.5 Trennbarkeit (separate Verarbeitung zu unterschiedlichen Zwecken)

  • Marketing-Webseite (Vercel) und Voice-Agent-Anwendungsdaten (Hetzner) sind auf getrennten Systemen betrieben. Marketing-Logs enthalten keine Patientendaten.
  • Pro Klinik existiert ein separates Verfahrensverzeichnis gemäß Art. 30 Abs. 2 DSGVO; die Daten sind logisch (Tenant-ID) und auf Anwendungsebene (RLS) getrennt.
  • Produktion und Entwicklung sind vollständig getrennte Umgebungen. In der Entwicklungsdatenbank befinden sich ausschließlich synthetische Test-Daten; produktive Daten werden niemals in Entwicklungs- oder Staging-Umgebungen kopiert.

2. Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

2.1 Eingabekontrolle

  • Jede schreibende Operation auf personenbezogenen Daten wird mit Zeitstempel, Akteur (User-ID), Tenant-ID und Aktion protokolliert.
  • Änderungen an Klinik-Konfigurationen erzeugen Versionseinträge mit Vorher-/Nachher-Werten; eine Rollback-Funktion ist verfügbar.
  • Sicherheitsrelevante Konfigurationen (z. B. Konfidenz-Schwelle für Eskalation, aktive Hard-Trigger-Listen) sind versioniert und nur durch autorisierte Admin-Rollen änderbar.

2.2 Weitergabekontrolle (Übermittlung an Unter-Auftragsverarbeiter)

  • Die Liste der eingesetzten Unter-Auftragsverarbeiter ist unter /de/auftragsverarbeiter öffentlich einsehbar.
  • Drittland-Übermittlungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage von EU-Standardvertragsklauseln (SCC, Modul 2), ergänzt durch Berufung auf den EU-U.S. Data Privacy Framework (Angemessenheitsbeschluss vom 10. Juli 2023), soweit der Empfänger DPF-zertifiziert ist.
  • Für jeden US-Empfänger ist ein Transfer Impact Assessment (TIA) dokumentiert, das insbesondere FISA 702 und Executive Order 12333 adressiert (Schrems-II-Linie). Die TIAs sind auf Anforderung einsehbar.
  • Vor Inbetriebnahme eines neuen Unter-Auftragsverarbeiters wird ein 30-Tage-Vorlauf in Textform an alle aktiven Klinik-Verantwortlichen kommuniziert, einschließlich Widerspruchsrecht (siehe AVV § 4.4).

2.3 Schutz vor Manipulation (LLM-spezifisch)

  • System-Prompt-Constraints: Das eingesetzte Sprachmodell ist instruiert, weder Diagnosen noch Triage noch Therapieempfehlungen abzugeben; Anti-Halluzinations-Guardrails verbieten freie medizinische Aussagen.
  • Hard-Trigger-Liste: Notfall- und Diagnose-Begriffe (z. B. „Brustschmerzen", „Atemnot", „Bewusstlosigkeit") lösen sofort und ohne weitere Modellauswertung eine Eskalation an einen Menschen aus.
  • Konfidenz-Schwelle: Liegt die Modell-Konfidenz für eine Antwort unter 75 %, wird die Konversation an einen Menschen übergeben (Konfigurierbar pro Klinik, Standard 0,75).
  • Soft-Classifier: Ein vorgelagerter Intent-Klassifikator erkennt Diagnose-/Triage-/Behandlungsempfehlungs-Intentionen mit Konfidenz ≥ 0,7 und unterdrückt jede medizinisch-inhaltliche Antwort des Hauptmodells.
  • Prompt-Injection-Schutz: Die Trennung zwischen Klinik-Konfiguration und Anrufer-Eingabe wird auf Anwendungsebene erzwungen; Anrufer können keine Klinik-Anweisungen überschreiben.

3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

3.1 Verfügbarkeit

  • Anwendungs-Hosting: Anwendung und Datenbank laufen auf einem dedizierten Hetzner-Server mit ECC-RAM und RAID-Speicher; SSL-Zertifikate werden automatisch über Let's Encrypt erneuert.
  • Telefonie-Verfügbarkeit: Telnyx betreibt mehrere POPs; bei Ausfall einer Region wird automatisch umgeroutet.
  • Geplante Ziel-Verfügbarkeit: 99,5 % pro Monat, gemessen am Voice-Agent-Endpunkt. Werte werden intern monatlich erhoben.
  • Monitoring: Health-Endpunkte werden im 60-Sekunden-Takt geprüft; Alarmierung erfolgt per Push-Notification an den Verantwortlichen.

3.2 Belastbarkeit und Datenrettung

  • Datenbank-Backups: Tägliche vollständige Snapshots (pg_dump); Aufbewahrung 7 Tage lokal auf dem Server.
  • Offsite-Replikation: Verschlüsselte Backups werden täglich an einen separaten Speicher repliziert (Cloudflare R2, eu-central). Aufbewahrung 90 Tage; danach automatische Löschung.
  • Restore-Test: Vollständiger Wiederherstellungs-Test (Backup → leere Datenbank → Anwendung läuft) wird quartalsweise dokumentiert ausgeführt. Letzte erfolgreiche Wiederherstellung dokumentiert: 16. Mai 2026.
  • Recovery-Ziele: RPO (max. Datenverlust) ≤ 24 Stunden, RTO (Wiederherstellungszeit) ≤ 4 Stunden bei einem Hetzner-Hardwareausfall, ≤ 24 Stunden bei vollständigem Datacenter-Verlust.

4. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO)

4.1 Auftragskontrolle

  • Verarbeitung erfolgt ausschließlich auf dokumentierte Weisung der Klinik-Verantwortlichen (siehe AVV § 4.1). Mündliche Weisungen werden binnen 24 Stunden in Textform bestätigt.
  • Mitarbeitende, Auftragnehmer und Mitwirkende werden zur Vertraulichkeit verpflichtet, einschließlich § 203 Abs. 4 StGB.
  • Die TOMs werden mindestens jährlich intern überprüft und schriftlich dokumentiert (Datum, Änderungen, Verantwortlicher).

4.2 Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO)

  • Eine vollständige Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für den Voice-Agent-Einsatz im Gesundheitswesen ist dokumentiert und wird der Klinik auf Anfrage zur Verfügung gestellt (E-Mail an [email protected]).
  • Wesentliche Änderungen am System (neuer Sub-Prozessor, neue Datenkategorie, neuer Verarbeitungszweck) lösen eine DSFA-Aktualisierung aus.

4.3 Externe Audits

  • Klinik-Verantwortliche können einmal pro Kalenderjahr ein Audit verlangen (AVV § 4.8). Vorlaufzeit: 30 Tage. Bei begründetem Verdacht (z. B. nach einer Datenpanne) jederzeit ohne Frist.
  • Drittpartei-Audits (Penetration Tests, externe Code-Reviews) sind derzeit nicht zertifizierungspflichtig. Eine formale ISO/IEC 27001-Zertifizierung ist aktuell nicht in Vorbereitung; bei Bedarf eines Kunden wird sie gesondert geprüft.

5. Vorfallsmanagement (Art. 33, 34 DSGVO)

  • Kenntniserlangung: Datenschutz-Vorfälle werden binnen 24 Stunden intern dokumentiert (Vorfall-ID, Zeitstempel, betroffene Daten, mögliche Ursache, Sofortmaßnahmen).
  • Meldung an Verantwortliche (Klinik): Spätestens 48 Stunden nach Kenntnis (AVV § 6). Die Meldung enthält Art des Vorfalls, Datenkategorien, Personenanzahl, wahrscheinliche Folgen, ergriffene Maßnahmen.
  • 72-Stunden-Meldung an Aufsichtsbehörde (Art. 33 Abs. 1 DSGVO): bleibt Pflicht des Verantwortlichen; Lucid AI Labs unterstützt mit allen erforderlichen Informationen.
  • Benachrichtigung Betroffener (Art. 34 DSGVO): erfolgt durch den Verantwortlichen; Lucid AI Labs liefert Inhaltsentwürfe und betroffene Daten-Aufstellungen.
  • Lessons-Learned-Prozess: Nach jedem Vorfall wird ein Post-Mortem-Dokument erstellt; entstandene Maßnahmen werden in das TOM-Update-Backlog überführt.

6. Aufbewahrung und Löschung

  • Live-Audiostream: transient (Streaming), max. 60 Sekunden Pufferung, danach unwiederbringliche Löschung. Keine dauerhafte Audio-Aufzeichnung im Standard-Betrieb.
  • Transkripte: 90 Tage (Standard, pro Klinik konfigurierbar).
  • Termin-Datensätze: bis Wegfall der klinik-internen Aufbewahrungspflicht; max. 10 Jahre nach behandlungsrechtlichen Aufbewahrungsfristen.
  • Anruf-Metadaten: 12 Monate, dann anonymisiert (Statistik-Aggregation ohne Personenbezug).
  • Optionale Audio-Aufzeichnung (sofern explizit aktiviert): 30 Tage, dann unwiederbringliche Löschung.
  • Backup-Snapshots: 90 Tage offsite, danach automatische Löschung. Nach Vertragsende: Live-Daten binnen 30 Tagen gelöscht, Backups binnen weiteren 90 Tagen.
  • Audit-Logs: 24 Monate, danach Löschung (sicherheitsrelevante Vorfalls-Logs nach gesetzlicher Anforderung länger).

7. Beteiligte und Verantwortung

Lucid AI Labs ist derzeit ein Solo-Engineer-Betrieb. Der einzige Mitarbeiter (Fabian Ilg) ist gleichzeitig Verantwortlicher, technischer Betreiber, Sicherheitsbeauftragter und erster Eskalationspunkt für Datenschutz-Anliegen. Diese Konstellation wird transparent kommuniziert und ist Teil des Risikoprofils der Klinik. Vor dem Onboarding der ersten zahlenden Klinik wird ein externer Datenschutzbeauftragter bestellt; bis dahin werden Datenschutz-Anliegen direkt vom Verantwortlichen bearbeitet (siehe Datenschutzerklärung § 1).

Die Berufshaftpflichtversicherung (Hiscox IT, 500.000 € Versicherungssumme) deckt IT-Risiken einschließlich Datenschutzpannen ab. Geltungsbereich Bundesrepublik Deutschland, mit EU-Erweiterung gemäß Police.

8. Hetzner-Compliance-Kontext

Der Hosting-Anbieter Hetzner Online GmbH (Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen) ist nach ISO/IEC 27001:2022 zertifiziert und erfüllt den deutschen IT-Grundschutz nach BSI-Standards. Rechenzentren in Falkenstein und Nürnberg sind ISO-zertifiziert. Hetzner-AVV: hetzner.com/AV. Compliance-Übersicht: hetzner.com/de/unternehmen/zertifizierung.

Hetzner ist ausschließlich für die Infrastruktur-Sicherheit verantwortlich (Stromversorgung, Kühlung, physische Sicherheit, Netzwerk-Anbindung). Anwendungs-Sicherheit, Datenbank-Konfiguration und Code-Qualität liegen vollständig in der Verantwortung von Lucid AI Labs.

9. Anwendungsspezifische Klinik-Konfiguration

Pro Klinik werden folgende Sicherheitsparameter im Onboarding festgelegt und nur durch autorisierte Praxis-Admins änderbar:

  • Konfidenz-Schwelle für Eskalation (Standard: 0,75)
  • Optionale Audio-Aufzeichnung (Standard: aus)
  • Aufbewahrungsdauer der Transkripte (Standard: 90 Tage, konfigurierbar 7 – 365 Tage)
  • Notfall-Eskalationspfad (Telefon der Praxis-Hotline für Eskalation)
  • Hard-Trigger-Wortliste (medizinische Notfall-Begriffe; Standardliste vorgegeben, klinik-spezifisch erweiterbar)

10. Patientenkommunikation und Aushänge

Vorlagen für Praxis-Aushänge, Telefon-Ansage und Datenschutz-Snippet (zur Aufnahme in die Klinik-Datenschutzerklärung) werden mit dem Onboarding-Paket bereitgestellt. Inhalt: Hinweis auf KI-Telefon-Assistent, betroffene Datenkategorien, Eskalation an Menschen, Drittlandübermittlung auf SCC+DPF-Basis, Betroffenenrechte.

11. Änderungshistorie

  • Version 1.0, 21. Mai 2026: Erstveröffentlichung als verbindlicher Annex zur AVV v1.1.

Verwandte Dokumente

  • Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
  • Liste der Unter-Auftragsverarbeiter
  • Datenschutzerklärung
  • Datenschutz-FAQ für Klinik-Inhaber (Klartext)
  • Impressum
  • English version (Technical and Organisational Measures)